AGB

BUCHUNGSBEDINGUNGEN
1. Vertragsschluss  
Mit dieser verbindlichen Buchungsbestätigung besteht nach dem Reiseverkehrsgesetz ein Gastaufnahmevertrag, der die Vertragspartner (Gast und Beherbergungsbetrieb) zur Erfüllung verpflichtet. Die Buchung kann in schriftlicher Form per Email, Post oder Fax  übermittelt werden. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer zur Nutzung für Urlaubszwecke oder Geschäftsreisen vermietet und darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Anreise   Die Anreisezeit kann ab 16 Uhr erfolgen, bzw. nach Rücksprache. Bei einer möglichen Verspätung der Ankunftszeit am Anreisetag informiert der Mieter unbedingt die Vermieterin über die Verspätung.

3. Abreise   Am Abreisetag übergibt der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 11.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand an den Vermieter. Geschirr spülen und Entsorgung des angefallenen Mülls hat der Mieter am Abreisetag noch zu erledigen.

4. Mietpreis und Nebenkosten   Im vereinbarten Mietpreis sind sämtliche Nebenkosten enthalten. Bei einem Aufenthalt von 4-6 Nächten entsteht eine Kurzbucherpauschale, von EUR 60, die im Gesamtpreis inbegriffen ist. Eine Anzahlung durch den Mieter ist innerhalb von 4 Tagen nach Zusendung der Buchungsbestätigung in Höhe von 150 EUR zu entrichten. Der Restbetrag muss spätestens 21 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Die Vermieterin behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen von der Buchung zurückzutreten. Die Vermieterin ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, nach den Angaben wie in Ziffer 5 dieses Vertrages aufgelistet.

5. Stornobedingungen - Rücktritt durch den Mieter   Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der Vermieterin vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Vermieterin. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so hat er Ersatz für die bei der Vermieterin entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

-Rücktritt bis zum 56. Tag vor Anreise:     50% 
-Rücktritt bis zum 28. Tag vor Anreise:     80% 
-Danach und bei Nichtanreise:                100%

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei der Vermieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Die Vermieterin kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter der Vermieterin als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

Die vorzeitige Abreise des Mieters, die der Vermieterin anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.

In Bezug auf  die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung weisen wir darauf hin, dass Sie ein entsprechendes Versicherungsunternehmen frei wählen können.

6. Kündigung durch die Vermieterin  Die Vermieterin kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung und Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass der Vermieterin eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann die Vermieterin von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

7. Storno wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände  Die Buchung kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Für bereits geleistete Anzahlungen erfolgen Rückerstattungen in Höhe von 100% der Anzahlung unter folgender Voraussetzung:
– Anreisetag liegt in einem Zeitraum mit aktuell gültigem Verbot von Übernachtungsangeboten.
– Anreisetag liegt in einem Zeitraum mit Ausgangsbeschränkung oder Ausgangsperre
Falls Sie “sicherheitshalber” bereits für einen späteren Reiseantritt stornieren wollen, oder aus Furcht vor Ansteckung nicht verreisen möchten, gelten die genannten Standard Stornobedingungen (Top 5)

Hinweise des DTV–Deutscher Tourismusverband, Sonderregelungen bei Pandemien, wie z.B. Corona
Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. Nutzen Sie daher zur Information ausschließlich diesen Link

Ansprüche auf Minderung, wenn in der Umgebung nur ein eingeschränktes Angebot nutzbar ist
Wenn das Angebot im Umfeld eingeschränkt ist (zum Beispiel sind Geschäfte geschlossen, Museen, Strandbäder sind nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar). In diesem Fall ist nicht die Mietsache mängelbehaftet. Das sogenannte „Verwendungsrisiko“ liegt beim Gast, ein Recht zur Minderung oder Kündigung besteht nicht.

8. Pflichten des Mieters   Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zu Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, der Vermieterin oder die von diesem benannte Kontaktperson über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

9. Haftung der Vermieterin   Die Vermieterin haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Vermieterin haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung der Vermieterin für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Vermieterin haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, etc.).

10. Hausordnung  Der Mieter erhält ein Exemplar der Hausordnung, welche in der Ferienwohnung ausliegt, und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Störende Geräusche, die die Mitbewohner durch den entstandenen Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Fernseher, Radio, und ähnliche Mediengeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

11. Änderungen der Buchung   Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der Buchung sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

12. Gerichtsstand   Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Vermieterin und fällt in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Tettnang. 
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